Art. 8 32021D2136BESCHLUSS (GASP) 2021/2136 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D2062BESCHLUSS (GASP) 2023/2062 DES RATES vom 25. September 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D2680BESCHLUSS (GASP) 2023/2680 DES RATES vom 27. November 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der somalischen nationalen Armee durch die Bereitstellung von Militärausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D2682BESCHLUSS (GASP) 2023/2682 DES RATES vom 27. November 2023 für eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der militärischen Akteure und der Seestreitkräfte der Küstenstaaten, die an Einsätzen zur maritimen Sicherheit im Golf von Guinea beteiligt sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1464BESCHLUSS (GASP) 2026/1464 DES RATES vom 26. Juni 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Togos
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.