Art. 8 32023D2682BESCHLUSS (GASP) 2023/2682 DES RATES vom 27. November 2023 für eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der militärischen Akteure und der Seestreitkräfte der Küstenstaaten, die an Einsätzen zur maritimen Sicherheit im Golf von Guinea beteiligt sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D0232BESCHLUSS (GASP) 2026/232 DES RATES vom 29. Januar 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Armenien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2136BESCHLUSS (GASP) 2021/2136 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D2062BESCHLUSS (GASP) 2023/2062 DES RATES vom 25. September 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D2083BESCHLUSS (GASP) 2016/2083 DES RATES vom 28. November 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.