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Der Beschluss (EU) 2017/1324 sollte mit den Zielen und den FuI-Prioritäten von „Horizont Europa“ sowie mit den allgemeinen Grundsätzen und Bedingungen gemäß Artikel 10 und Anhängen III und VI der Verordnung (EU) 2021/695 im Einklang stehen. Daher ist es erforderlich, dass sich mindestens 40 % der Mitgliedstaaten an der verlängerten PRIMA beteiligen. Darüber hinaus sollte die PRIMA in einem der prioritären Bereiche für institutionalisierte europäische Partnerschaften tätig sein, und alle teilnehmenden Länder sollten ihr langfristiges finanzielles Engagement zum Ausdruck bringen. Diese Bedingungen sind bereits erfüllt, da die derzeitige Beteiligungsquote der Mitgliedstaaten 41 % beträgt, die PRIMA in den prioritären Bereich Partnerschaftsbereich 5 „Nachhaltige, inklusive und kreislauforientierte biobasierte Lösungen“ von Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/695 fällt und die teilnehmenden Länder ihr langfristiges finanzielles Engagement für die PRIMA erklärt haben.
Um die Ziele der PRIMA zu erreichen, sollte der Gesamtbeitrag der teilnehmenden Länder mindestens so hoch sein wie der Finanzbeitrag der Union. Die…
Der finanzielle Gesamtbeitrag der Union zur PRIMA sollte als Höchstbetrag festgelegt werden. Es sollte möglich sein, dass gemäß Artikel 16 Absatz 5 der…
Die PRIMA wird im Rahmen von Horizont 2020 finanziert. Damit die PRIMA ab 2025 weitergeführt werden kann, sollte sie gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 des…
Mitgliedstaaten und mit Horizont 2020 oder ‚Horizont Europa‘ assoziierte Drittländer außer den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Ländern können an…
Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der…
Durch den Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Modalitäten und Bedingungen für die Teilnahme der Mitgliedstaaten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.