Erwägungsgrund 12 32018L0849RICHTLINIE (EU) 2018/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2000/53/EG, 2006/66/EG und 2012/19/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 49 32022L0362RICHTLINIE (EU) 2022/362 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge
Die Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32024L2839RICHTLINIE (EU) 2024/2839 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 1999/2/EG, 2000/14/EG, 2011/24/EU und 2014/53/EU hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 1999/2/EG, 2000/14/EG, 2011/24/EU und 2014/53/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32024L2994RICHTLINIE (EU) 2024/2994 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 19 32017L2455Die Richtlinien 2006/112/EG und 2009/132/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32013L0023RICHTLINIE 2013/23/EU DES RATES vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
Die Richtlinien 73/239/EWG , 2002/83/EG , 2005/68/EG und 2009/138/EG sollten daher entsprechend geändert werden —