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Gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 96/67/EG muss die Kommission jährlich ein Verzeichnis der in ihren Geltungsbereich fallenden Flughäfen übermitteln, und die Mitgliedstaaten müssen der Kommission die für die Erstellung dieses Verzeichnisses erforderlichen Daten übermitteln. Da diese Informationen öffentlich und für die Interessenträger bei Flughäfen, Flughafenverbänden und Eurostat leicht zugänglich sind, und um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte diese Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflicht aufgehoben werden.
Die Richtlinie 2009/12/EG findet Anwendung auf Flughäfen in einem Hoheitsgebiet, auf das der Vertrag anwendbar ist, die für den gewerblichen Verkehr geöffnet…
Auf der Grundlage der gemäß den Absätzen 2 und 3 erhaltenen Informationen stellt die Kommission eine aktualisierte und konsolidierte Liste der betreffenden…
Jeder Mitgliedstaat erhebt alle in Anhang I aufgeführten Daten für alle in seinem Gebiet befindlichen Gemeinschaftsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von…
Um verlässliche Informationen für die Durchführung dieser Verordnung zur Verfügung zu haben, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig alle…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Agentur verpflichtet, alle Informationen zu übermitteln, die für die…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 muss jährlich ein Sicherheitsbericht auf nationaler Ebene veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.