Erwägungsgrund 12 32018L0849RICHTLINIE (EU) 2018/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2000/53/EG, 2006/66/EG und 2012/19/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32024D1254BESCHLUSS (EU) 2024/1254 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/12/EG, 2009/33/EG und (EU) 2022/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 96/67/EG des Rates im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Straßenverkehr und Luftfahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2009/12/EG, 2009/33/EG, (EU) 2022/1999 und 96/67/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 42 32009L0030Die Richtlinien 98/70/EG und 1999/32/EG sind daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 10 32024L2839RICHTLINIE (EU) 2024/2839 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 1999/2/EG, 2000/14/EG, 2011/24/EU und 2014/53/EU hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 1999/2/EG, 2000/14/EG, 2011/24/EU und 2014/53/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32019L2177RICHTLINIE (EU) 2019/2177 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2009/138/EG, 2014/65/EU und (EU) 2015/849 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 19 32017L2455Die Richtlinien 2006/112/EG und 2009/132/EG sollten daher entsprechend geändert werden —