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In der Richtlinie 2009/33/EG sind Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe bei der Beschaffung sauberer Fahrzeuge festgelegt, ausgedrückt als Mindestprozentsatz sauberer Fahrzeuge an der Gesamtzahl der Straßenfahrzeuge, die unter Verträge fallen, die in zwei Bezugszeiträumen vergeben wurden. Der erste dieser Bezugszeiträume erstreckt sich vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 und der zweite vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Beschaffung von Fahrzeugen und Dienstleistungen gemäß Artikel 3 den Mindestzielen für die öffentliche…
Bei der Beschaffung sauberer leichter Nutzfahrzeuge gelten für den Referenzzeitraum vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 sowie vom 1. Januar 2026 bis…
Die Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe für saubere Fahrzeuge, die in zwei Referenzzeiträumen, welche im Jahr 2025 bzw. im Jahr…
Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber haben bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Dienstleistungen die für den jeweiligen Referenzzeitraum nach § 6…
in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge: — bis zum 31. Dezember 2025: ein emissionsarmes schweres Nutzfahrzeug im Sinne des Artikels 3 Nummer 12 der Verordnung (EU)…
In Anbetracht der für die Flottenerneuerung benötigten Zeitspanne und der Tatsache, dass der Straßenverkehrssektor zu den Klima- und Energiezielen der Union für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.