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Gemäß der Richtlinie 2009/33/EG müssen die Mitgliedstaaten bis spätestens 18. April 2026 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der genannten Richtlinie übermitteln. Die Berichte der Mitgliedstaaten müssen die Anzahl und die Klassen der im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG beschafften Fahrzeuge umfassen. Darüber hinaus muss die Kommission gemäß der Richtlinie 2009/33/EG dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. April 2027 und anschließend alle drei Jahre auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß der genannten Richtlinie vorgelegten Berichte einen Bericht über die Umsetzung der genannten Richtlinie vorlegen.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 13. Juni 2028 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Anwendung dieser Verordnung…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 13. Juni 2028 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Anwendung dieser Verordnung in…
Bis zum 18. April 2026 und danach alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Diese…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und…
Alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Der erste Bericht wird…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie. Der Bericht ist anhand eines Fragebogens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.