Erwägungsgrund 4 32024D1259
Am 22. Dezember 2023 hat die Republik Senegal förmlich den Beitritt zum Übereinkommen beantragt. Wird dem Beitrittsantrag stattgegeben, wird die Republik Senegal am 1. Mai 2024 Mitglied.
Am 22. Dezember 2023 hat die Republik Senegal förmlich den Beitritt zum Übereinkommen beantragt. Wird dem Beitrittsantrag stattgegeben, wird die Republik Senegal am 1. Mai 2024 Mitglied.