Erwägungsgrund 3 32024D1298
Am 15. November 2023 stellte Deutschland gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen bei Vallourec Deutschland GmbH im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union („NACE“) Revision 2 in Abteilung 24 (Metallerzeugung und -bearbeitung) eingestuften Wirtschaftszweig in der Region des NUTS-2-Niveaus der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) Düsseldorf (DEA1) in Deutschland. Ergänzt wurde er gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen. Auf der Grundlage der Bewertung, die die Kommission im Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF vorgenommen hat, wird davon ausgegangen, dass dieser Antrag die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 erfüllt.