Erwägungsgrund 4 32024D1298BESCHLUSS (EU) 2024/1298 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2023/003 DE/Vallourec)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 984 627 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2661BESCHLUSS (EU) 2025/2661 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Schwedens (EGF/2025/003 SE/Northvolt)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 8 526 322 EUR für den Antrag Schwedens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2135BESCHLUSS (EU) 2025/2135 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2025/002 DE/Goodyear 2)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 085 166 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32021D1021BESCHLUSS (EU) 2021/1021 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Deutschlands — EGF/2020/003 DE/GMH Guss
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 081 706 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32018D0513BESCHLUSS (EU) 2018/513 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Deutschlands — EGF/2017/008 DE/Goodyear
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 165 231 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32016D0618BESCHLUSS (EU) 2016/618 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Schwedens — EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 793 710 EUR für den Antrag Schwedens bereitzustellen.