Erwägungsgrund 4 32016D0618BESCHLUSS (EU) 2016/618 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Schwedens — EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 793 710 EUR für den Antrag Schwedens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32018D0514BESCHLUSS (EU) 2018/514 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrags Schwedens — EGF/2017/007 SE/Ericsson
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 130 400 EUR für den Antrag Schwedens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32026D0850BESCHLUSS (EU) 2026/850 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. März 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Österreichs (EGF/2025/005 AT/KTM)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 806 624 EUR für den Antrag Österreichs bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2135BESCHLUSS (EU) 2025/2135 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2025/002 DE/Goodyear 2)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 085 166 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32021D1023BESCHLUSS (EU) 2021/1023 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrag Finnlands — EGF/2020/007 FI/Finnair
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 752 360 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D2457BESCHLUSS (EU) 2015/2457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 623 200 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.