Erwägungsgrund 4 32024D1300
Diese Unterstützung ist erforderlich, um die Verpflichtungen bei der Durchführung des EGF gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/691 zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Monitoring und Datenerhebung sowie Kommunikationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit des EGF.