Art. 8 32022D2353Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2135BESCHLUSS (GASP) 2021/2135 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 25 32024D3116BESCHLUSS (GASP) 2024/3116 DES RATES vom 9. Dezember 2024 über das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2020/1515
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0435BESCHLUSS (GASP) 2025/435 DES RATES vom 28. Februar 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Montenegros
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D1333BESCHLUSS (GASP) 2025/1333 DES RATES vom 8. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Senegals
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.