Art. 8 32022D2353Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D1340BESCHLUSS (GASP) 2025/1340 DES RATES vom 8. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Cabo Verdes
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D1455BESCHLUSS (GASP) 2024/1455 DES RATES vom 21. Mai 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2354BESCHLUSS (GASP) 2022/2354 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Verteidigungskräfte in Mosambik
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0823BESCHLUSS (GASP) 2025/823 DES RATES vom 25. April 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Armee der Republik Nordmazedonien
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