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Am 21. März 2024 erklärte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen, dass die Europäische Union weiterhin entschlossen ist, zusammen mit internationalen Partnern die Instandsetzung, die Erholung und den Wiederaufbau in der Ukraine zu unterstützen. Der Europäische Rat begrüßte die jüngste Stärkung der EUAM Ukraine, durch die es möglich sein wird, die Unterstützung für die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden in den befreiten und angrenzenden Gebieten der Ukraine sowie für die Reformen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine auszuweiten.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der…
Der Europäische Rat hat am 21./22. März 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist,…
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige…
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.