Erwägungsgrund 4 32024D1429
In seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024 hat der Europäische Rat bekräftigt, dass die Union die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands entschlossen unterstützt. Zugleich forderte er weitere Schritte, um die Fähigkeit Russlands zur Fortsetzung seines Angriffskriegs zu schwächen, u. a. durch eine Verschärfung der Sanktionen.