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Insbesondere ist es angezeigt, Vorschriften festzulegen, nach denen die Nettogewinne, die sich aus den unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen der Zentralverwahrer infolge der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen, insbesondere des Verbots nach Artikel 1a Absatz 4 des Beschlusses 2014/512/GASP und Artikel 5a Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ergeben, in Abstimmung mit den Partnern und im Einklang mit den geltenden vertraglichen Verpflichtungen sowie mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht in die Unterstützung, die Erholung und den Wiederaufbau sowie die Selbstverteidigung der Ukraine gegen den Angriffskrieg Russlands gelenkt werden. Die Kommission sollte den Rat halbjährlich über die von den Zentralverwahrern übertragenen Beträge unterrichten.
Insbesondere werden im Beschluss (GASP) 2024/1470 Regeln festgelegt, nach denen die Nettogewinne, die sich aus den unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen…
Zentralverwahrer, die Vermögenswerte und Reserven im Gesamtwert von mehr als 1 Mio. EUR halten, sollten aus ihren darauf entfallenden Nettogewinnen einen…
Zentralverwahrer, die Vermögenswerte und Reserven im Gesamtwert von mehr als 1 Mio. EUR halten, sollten aus ihren darauf entfallenden Nettogewinnen einen…
Am 21. Mai 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/1469 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates angenommen. Die Verordnung (EU) 2024/1469…
Da diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach…
Da diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.