Erwägungsgrund 8 32024D1484
Angesichts der sich verschlechternden und ernsten Lage in Russland sollten restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt werden. Daher ist der Rat der Auffassung, dass 19 natürliche Personen und eine juristische Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang dieses Beschlusses aufgenommen werden sollten.