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Mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission wurde eine Beratungsstruktur für die wissenschaftliche Risikobewertung in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt eingerichtet, die aus dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS), dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER), dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) und dem Pool wissenschaftlicher Berater bestand.
der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“ (SCHEER).
Mit dem Beschluss 2008/721/EG hat die Kommission drei wissenschaftliche Ausschüsse für Verbrauchersicherheit (SCCS), für Gesundheits- und Umweltrisiken (SCHER)…
Mit dem Beschluss 2004/210/EG wurden folgende Ausschüsse eingesetzt: der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (nachfolgend: „SCCP“), der Wissenschaftliche…
Der SCCP, der mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission vom 5. August 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und…
(1) Wissenschaftlicher Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) Auf Ersuchen der Kommissionsdienststellen erstellt der SCCS Gutachten zu Fragen im Zusammenhang…
Der SCCP, der mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) ersetzt wurde, hat die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.