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Der Auftrag der Wissenschaftlichen Ausschüsse besteht darin, der Kommission wissenschaftliche Beratung und Risikobewertung in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit und Umweltrisiken zu leisten, gegebenenfalls einschließlich der Ermittlung von Forschungsbedarf bei wesentlichen Informationslücken sowie der Bewertung von künftigen Forschungsvorhaben und von Forschungsergebnissen.
Die Zuständigkeitsbereiche der Wissenschaftlichen Ausschüsse sind in Anhang I festgelegt.
Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der Zuständigkeiten, die nach dem Unionsrecht auf andere mit Risikobewertungen befasste Unionseinrichtungen übertragen wurden, vor allem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Europäische Arzneimittel-Agentur, die Europäische Chemikalienagentur und das Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.