Art. 2 32024D1645BESCHLUSS (EURATOM) 2024/1645 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den im Namen von Euratom in der Energiechartakonferenz zu vertretenden Standpunkt
Liegt zwei Wochen vor Ablauf der Frist für die Notifikation einer Nichtbeteiligung an der vorläufigen Anwendung kein Beschluss des Rates über die vorläufige…
Erwägungsgrund 9 32024D1645BESCHLUSS (EURATOM) 2024/1645 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den im Namen von Euratom in der Energiechartakonferenz zu vertretenden Standpunkt
In den Entwürfen für die Beschlüsse der Konferenz zur Modernisierung der Übereinkunft ist vorgesehen, dass einige Änderungen der Übereinkunft sowie die…
Erwägungsgrund 9 32024D1644In den Entwürfen für die Beschlüsse der Konferenz zur Modernisierung der Übereinkunft ist vorgesehen, dass einige Änderungen der Übereinkunft sowie die…
Art. 3 32016D1892BESCHLUSS (EU) 2016/1892 DES RATES vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven
Die Union wendet das Übereinkommen vorläufig ab dem 1. Januar 2017 an, sofern das für seinen Abschluss durch die Union erforderliche Verfahren noch nicht…
Art. 1 Abs. 7 31997D0836Jede Vertragspartei, die eine Regelung nicht anwendet, kann dem Generalsekretär jederzeit notifizieren, daß sie diese von nun an anwenden will, und die Regelung…