Erwägungsgrund 3 32016D1892
Das Internationale Übereinkommen von 2005 über Olivenöl und Tafeloliven, das am 31. Dezember 2014 auslaufen sollte, wurde bis zum 31. Dezember 2015 verlängert und gilt gemäß seinem Artikel 47 Absatz 3 bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens, sofern diese Verlängerung zwölf Monate nicht überschreitet. Das Übereinkommen liegt bis einschließlich 31. Dezember 2016 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.