Erwägungsgrund 3 32024D1645
Im Jahr 2019 verhandelten die Vertragsparteien der Übereinkunft (im Folgenden „Vertragsparteien“) über ihre Modernisierung, um sie mit den Grundsätzen des am 12. Dezember 2015 im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommenen Übereinkommens von Paris, den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels sowie mit modernen Investitionsschutzstandards in Einklang zu bringen.