Erwägungsgrund 2 32022D1654
Der Rat hat am 6. Dezember 2021 den Beschluss (GASP) 2021/2161 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2018/1788 geändert und der Durchführungszeitraum für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Oktober 2022 verlängert wurde.