Erwägungsgrund 2 32024D1651
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der Internationale Zuckerrat (ISC) das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt am 27. November 2023 verlängert und bleibt bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft.