Beschluss (EU) 2024/1016 des Rates vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Mit Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der die Anwendung und Durchführung des Abkommens überwacht und begleitet und das Funktionieren des Abkommens vor dem Hintergrund seiner Ziele regelmäßig überprüft.
Erwägungsgrund 2 32024D1016
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