Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Regierung des Staates Kuwait hat förmlich ihr Interesse bekundet, dem Übereinkommen beizutreten. Da der Staat Kuwait nicht im Anhang des Übereinkommens aufgeführt ist, müssen die Bedingungen für seinen Beitritt festgelegt werden. Der Beitrittsausschuss wird daher gebeten, im Wege eines Schriftwechsels einen Beschluss zur Festlegung der Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait zum Übereinkommen zu fassen. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um die Stimmenzahl, die Entrichtung eines jährlichen Beitrags und die Pflichten zur Berichterstattung gegenüber dem ISC.
Gemäß Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens entscheidet der ISC, wenn ein Staat dem Übereinkommen nach seinem Inkrafttreten beitritt und nicht im Anhang des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Beitrittsausschuss des Internationalen Zuckerrates zu vertreten ist, besteht darin, die Bedingungen des Beitritts des…
Artikel 41 des Übereinkommens sieht vor, dass die Regierungen aller Staaten dem Übereinkommen zu den vom ISC festgesetzten Bedingungen beitreten können. Auf…
Die Genehmigung der Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait nach dem vom ISC festgelegten Konzept liegt im Interesse der Union, da der Staat Kuwait ein…
Die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf…
Die Regierung der Republik Usbekistan hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.