Beschluss (EU) 2024/1667 des Rates vom 30. Mai 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen, die an fünf Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Umsetzung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertreten ist
Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens wurde die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden „Expertengruppe“) damit betraut, die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien zu überwachen. Nach Artikel 68 Absatz 11 des Übereinkommens muss die Expertengruppe Berichte und Schlussfolgerungen zu den von der betreffenden Vertragspartei zur Umsetzung des Übereinkommens getroffenen Maßnahmen annehmen.
Erwägungsgrund 2 32024D1667
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