Art. 2 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2488BESCHLUSS (EU) 2022/2488 DES RATES vom 14. November 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0387BESCHLUSS (EU) 2022/387 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 9, 10, 13, 39, 46, 51, 53, 55, 63, 78, 79, 90, 107, 108, 109, 116, 117, 121, 125, 141, 142, 148, 149, 152, 154, 155, 160, 161, 162 und 163, den Vorschlag für eine neue UN-Regelung zu Spikereifen, den Vorschlag für eine neue globale technischen Regelung der UN zur Dauerhaltbarkeit von bordeigenen Batterien für Elektrofahrzeuge, die Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5, den Vorschlag für die Genehmigung der Ausarbeitung von Änderung 4 der UN-GTR Nr. 3 und den Vorschlag für die Genehmigung der Ausarbeitung einer neuen globalen technischen Regelung der UN zu Bremspartikelemissionen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D1660BESCHLUSS (EU) 2022/1660 DES RATES vom 20. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge III und IV des Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2102BESCHLUSS (EU) 2022/2102 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung der Republik Aserbaidschan zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.