Art. 1 Abs. 2 32015D0954BESCHLUSS (EU) 2015/954 DES RATES vom 16. Juni 2015 zur Erteilung der Ermächtigung von Herrn Jeppe Tranholm-Mikkelsen zum Zugang zu als „TRÈS SECRET UE/EU TOP SECRET“ oder niedriger eingestuften Verschlusssachen
Die Ermächtigung gemäß Absatz 1 gilt für die Dauer der zugewiesenen Aufgaben, für die die Ermächtigung erteilt wird, und sie hat eine maximale Geltungsdauer von…
Art. 19 Abs. 2 32003L0096Die Ermächtigungen im Sinne von Absatz 1 können für eine Höchstdauer von sechs Jahren gewährt werden; eine Verlängerung gemäß dem Verfahren des Absatzes 1 ist…
Art. 20 Abs. 1 32011L0065RICHTLINIE 2011/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Befugnis zum Erlass der in Artikel 4 Absatz 2, Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 genannten delegierten Rechtsakte wird der Kommission für einen Zeitraum von…
Art. 17 Abs. 2 32023R2675VERORDNUNG (EU) 2023/2675 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 16 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 27. Dezember 2023…
Art. 25 Abs. 1 32010L0053Die Befugnis zum Erlass der in Artikel 24 genannten delegierten Rechtsakte wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 27. August 2010…