Art. 2 Abs. 1 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET darf Zugang gewährt werden, wenn
Art. 67 Abs. 3 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL“ oder höher sind nur Bediensteten zugänglich, die von den nationalen Behörden ihres…
Art. 15 Abs. 1 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET werden mit elektronischen Mitteln bearbeitet und übermittelt,…
Art. 34 Abs. 1 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL und SECRET UE/EU SECRET dürfen nur dann an Mitgliedstaaten weitergegeben werden, wenn…