Erwägungsgrund 4 32024D1677
Auf einer Ad-hoc-Konferenz am 24. Juni 2022 erzielten die Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über den modernisierten Wortlaut und schlossen damit die Verhandlungen ab, unbeschadet der abschließenden Bewertung durch die Vertragsparteien. Das Verhandlungsergebnis sollte auf der 33. Sitzung der Energiechartakonferenz (im Folgenden „Konferenz“) am 22. November 2022 angenommen werden.