Art. 2 32019D1708BESCHLUSS (EU) 2019/1708 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, im Rahmen des US-Gesetztes Caribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32024D2708BESCHLUSS (EU) 2024/2708 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu bestimmten Resolutionen, die auf der 22. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein am 18. Oktober 2024 zu verabschieden sind, zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32020D1708BESCHLUSS (EU) 2020/1708 DES RATES vom 13. November 2020 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2022, des Jahresbeitrags für 2021, der ersten Tranche 2021 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2023 und 2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2408BESCHLUSS (EU) 2022/2408 DES RATES vom 5. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung des regionalen Lenkungsausschusses und des Personalstatuts sowie die Festlegung der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses und der Streitbeilegungsregeln für das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32023D2408BESCHLUSS (EU) 2023/2408 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.