Art. 2 32022D2409BESCHLUSS (EU) 2022/2409 DES RATES vom 5. Dezember 2022 zur Überarbeitung der Finanzvorschriften für die Verkehrsgemeinschaft
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2488BESCHLUSS (EU) 2022/2488 DES RATES vom 14. November 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2410BESCHLUSS (EU) 2022/2410 DES RATES vom 5. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf bestimmte Änderungen von Verwaltungs- und Personalvorschriften sowie die Einführung einer Erziehungszulage und von Regeln für abgeordnete und für vor Ort beauftragte Sachverständige
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2200BESCHLUSS (EU) 2022/2200 DES RATES vom 8. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 24, 34, 43, 48, 67, 83, 90, 118, 125, 127, 129, 149, 151, 158, 159, 161, 162 und 163, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über ungeschützte Verkehrsteilnehmer im vorderen und seitlichen Nahbereich, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer direkten Sicht und zu einem Vorschlag für eine Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.1 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2248BESCHLUSS (EU) 2022/2248 DES RATES vom 14. November 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2442BESCHLUSS (GASP) 2022/2442 DES RATES vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.