Art. 8 32024D1713BESCHLUSS (GASP) 2024/1713 DES RATES vom 13. Juni 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1715BESCHLUSS (GASP) 2026/1715 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2081
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D1455BESCHLUSS (GASP) 2024/1455 DES RATES vom 21. Mai 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1721BESCHLUSS (GASP) 2026/1721 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D2015BESCHLUSS (GASP) 2024/2015 DES RATES vom 22. Juli 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.