Erwägungsgrund 2 32026D1715
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und es sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2028 festgelegt werden.