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Die russische Zentralbank hat das System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen (SPFS) entwickelt, einen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdienst für den Zahlungsverkehr, mit dem die Auswirkungen der in dem Beschluss 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf den Banken- und Finanzsektor, neutralisiert werden sollen. Um den weiteren Ausbau des SPFS einzudämmen, die Fähigkeit Russlands, Krieg zu führen, zu verringern, und um zu verhindern, dass die mit dem Beschluss 2014/512/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eingeführten Maßnahmen unterlaufen werden, ist es angezeigt, Rechtsträgern aus der Union, die außerhalb Russlands tätig sind, zu verbieten, sich direkt mit dem SPFS oder mit durch die russische Zentralbank eingerichteten gleichwertigen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr zu verbinden und ein für Wirtschaftsteilnehmer aus der Union ein Transaktionsverbot für speziell gelistete Organisationen, die dieses System außerhalb Russlands nutzen, einzuführen. Diese Maßnahmen betreffen keine in Russland niedergelassenen und dort tätigen Rechtsträger, einschließlich Tochterunternehmen von Rechtsträgern aus der Union. Es sollte Rechtsträgern aus der Union nicht verboten sein, mit russischen Rechtsträgern zu handeln, die das SPFS verwenden, sofern diese Rechtsträger aus der Union sich nicht selber mit dem SPFS verbinden. Um unbeabsichtigte Konsequenzen auf die Finanzierung und Bezahlung von rechtmäßigen geschäftlichen Transaktionen sowie Transaktionen für sonstige gerechtfertigte Zwecke zu verhindern, sollten darüber hinaus gezielte Ausnahmen eingeführt werden, die es Rechtsträgern aus der Union gestatten, sich mit dem SPFS zu verbinden.
Die russische Zentralbank hat das System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen (SPFS) entwickelt, einen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdienst für den…
Ab dem 25. Juni 2024 ist es juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Union niedergelassen und außerhalb Russlands tätig sind,…
Ab dem 25. Juni 2024 ist es juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Union niedergelassen und außerhalb Russlands tätig sind,…
Es ist angezeigt, Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verhängen, die das russische…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb der Union könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.