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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird das Transaktionsverbot ausgeweitet, das für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gilt, die mit dem System für die Übermittlung von Finanzmitteilungen (im Folgenden „SPFS“) der Zentralbank der Russischen Föderation (im Folgenden „Zentralbank Russlands“) oder der von der Zentralbank Russlands eingerichteten gleichwertigen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr sowie mit anderen Zahlungsdiensten, wie etwa dem russischen nationalen Zahlungskartensystem (Russian National Payment Card System – auf Russisch bzw. im Folgenden „Mir“) oder dem System für schnelle Zahlungen (Fast Payments System – im Folgenden „SBP“), die von der Zentralbank Russlands oder anderen russischen Organisationen eingerichtet wurden, verbunden sind. Ferner werden Ausnahmen für Transaktionen hinzugefügt, die für das Funktionieren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Drittländern erforderlich sind, sowie für Transaktionen, die von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats getätigt werden, die in einem Drittland ansässig sind, für Transaktionen, die für bestehende Verträge und die Entgegennahme von Zahlungen erforderlich sind, und für ethnische Minderheiten der Mitgliedstaaten in Russland.
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot auszuweiten, das für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gilt, die mit dem System für die…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 werden die Bedingungen für das Auferlegen eines Transaktionsverbots für außerhalb Russlands niedergelassene Personen,…
Die russische Zentralbank hat das System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen (SPFS) entwickelt, einen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdienst für den…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden 20 Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgenommen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.