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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf bestimmte russische Kreditinstitute ausgeweitet, auf Organisationen, die Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr nutzen, auf russische Tochterunternehmen von Kreditinstituten aus Drittländern, die für das russische Finanz- und Bankensystem von Bedeutung sind und entweder große und wichtige regionale Banken sind, wodurch sie regionale und föderale Finanztransaktionen und Geschäftstätigkeiten erleichtern, oder Banken, die bedeutende grenzüberschreitende Zahlungen erleichtern, wodurch die russische Wirtschaft und Industrie gestärkt werden, oder Banken, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine durch ihre Tätigkeit in den besetzten Gebieten untergraben oder Banken, gegen die bereits von der Union oder von Partnerländern restriktive Maßnahmen verhängt wurden.
Es ist angebracht, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf bestimmte…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird das Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf drei weitere…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 werden weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verhängt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.