Erwägungsgrund 3 32024D1770
Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP ab dem 25. Juni 2024 auf alle im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1429 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten —