Art. 2 32024D1075BESCHLUSS (EU) 2024/1075 DES RATES vom 5. Februar 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerrat der Energiegemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1677Beschluss (EU) 2024/1677 des Rates vom 30. Mai 2024 über die Zustimmung zum Rücktritt der Europäischen Atomgemeinschaft vom Vertrag über die Energiecharta
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1873BESCHLUSS (EU) 2024/1873 DES RATES vom 24. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs II des Abkommens sowie der gemeinsamen Verfahrensvorschriften und der technischen Verknüpfungsstandards zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1708BESCHLUSS (EU) 2024/1708 DES RATES vom 30. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung mit weiteren Leitlinien für die Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum genannten Abkommen betreffend die Auslegung von Artikel KSS.11 des genannten Protokolls über die auf entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend eine Tätigkeit in einem anderen als dem zuständigen Staat ausüben, anzuwendenden Rechtsvorschriften zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2592BESCHLUSS (EU) 2024/2592 DES RATES vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1667BESCHLUSS (EU) 2024/1667 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 16. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme einer Empfehlung und von Schlussfolgerungen, die an fünf Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Umsetzung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.