Erwägungsgrund 4 32024D1804
In Ziffer 14 der Resolution 2699 (2023) des Sicherheitsrats wird gefordert, das „gezielte Rüstungsembargo“ für Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, das gemäß Ziffer 11 der Resolution 2653 (2022) auf Personen und Einrichtungen, die von dem mit Ziffer 19 der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrats eingesetzten Ausschuss benannt wurden, anzuwenden ist, durch ein Waffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition zu ersetzen, das für das gesamte Hoheitsgebiet Haitis gilt.