Erwägungsgrund 4 32024D1806
In seinen Schlussfolgerungen vom 21.-22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union weiterhin entschieden für einen dauerhaften und tragfähigen Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung eintritt und Palästinenser und Israelis das gleiche Recht haben, in Sicherheit, Würde und Frieden zu leben. Der Europäische Rat wies ferner darauf hin, dass die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) und die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) gestützt auf diesen Grundsatz eine wichtige Rolle bei der Unterstützung eines künftigen palästinensischen Staates spielen können. Der Europäische Rat wies in seinen Schlussfolgerungen vom 17. und 18. April 2024 auf diese Schlussfolgerungen hin.