Erwägungsgrund 5 32024D1806
In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EU BAM Rafah zum jetzigen Zeitpunkt um ein Jahr, das heißt bis zum 30. Juni 2025, verlängert werden.
In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EU BAM Rafah zum jetzigen Zeitpunkt um ein Jahr, das heißt bis zum 30. Juni 2025, verlängert werden.