Erwägungsgrund 6 32024D1811
Falls die Annahme der Beschlüsse auf der 119. Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der im Anhang dieses Beschlusses festgelegte Standpunkt im Namen der Union im Rahmen des Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden, sofern dieses Verfahren vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2024 eingeleitet wird.