Beschluss (EU) 2024/1814 des Rates vom 21. Juni 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in Bezug auf den Beschluss der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu Änderungen der in Anhang I dieses Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite zur Bewältigung des Klimawandels zu vertreten ist
Da die Verfallsklauseln für die Projektklassen G und I der Klimawandel-Sektorvereinbarung am 30. Juni 2024 auslaufen, müssen die Teilnehmer des Übereinkommens (im Folgenden „Teilnehmer“) eine Einigung über die Änderungen dieser Verfallsklauseln erzielen.
Erwägungsgrund 2 32024D1814
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