Erwägungsgrund 1 32024D1814
Die im Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im Folgenden „Übereinkommen“) enthaltenen und innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Leitlinien, einschließlich der in Anhang I des Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite zur Bewältigung des Klimawandels (im Folgenden „Klimawandel-Sektorvereinbarung“), wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt und damit in der Union rechtsverbindlich.