Erwägungsgrund 5 32024D1830
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/1974 des Rates wurde das Übereinkommen – vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – am 20. September 2023 im Namen der Union unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/1974 des Rates wurde das Übereinkommen – vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – am 20. September 2023 im Namen der Union unterzeichnet.