Erwägungsgrund 3 32020D1830
Gemäß dem Übereinkommen ist der Ständige Ausschuss für die Überwachung der Anwendung des Übereinkommens verantwortlich und kann insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit des Übereinkommens vorlegen.
Gemäß dem Übereinkommen ist der Ständige Ausschuss für die Überwachung der Anwendung des Übereinkommens verantwortlich und kann insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit des Übereinkommens vorlegen.